Frauenschutzhaus Dresden: Beratung: Rechtliche Grundlagen 
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Frauenschutzhaus
Dresden e.V.

Beratung

Rechtliche Grundlagen

Für Ihren Schutz und den Ihrer Familienangehörigen und/oder Freunde gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten.

Sofortiger Schutz

Für Ihren sofortigen Schutz in einer akuten Gefährdungssituation kann die Polizei bei Gewalttaten im häuslichen Bereich den/die Täter/-in bis zu 14 Tage aus der Wohnung verweisen, auch wenn es die gemeinsame Wohnung ist. Das heißt, dass der/die Täter/in die Wohnung nicht mehr bis zu dem von der Polizei ausgestellten Datum betreten darf.

  • Wohnungswegweisung bis zu 14 Tagen nach dem Sächsischen Polizeigesetz (SächsPolG) § 21

In dieser Zeit können Sie weitere, langfristige Schutzmaßnahmen beantragen.

Längerfristiger Schutz

Für den längerfristigen Schutz können Sie so genannte Schutzanordnungen gerichtlich beantragen. Dies ist in dem seit 2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetz (GewSchG) festgeschrieben. Mögliche Schutzanordnungen können sein:

  • Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverbot nach § 1 GewSchG
  • Wohnungszuweisung Ihrer gemeinschaftlich genutzten Wohnung nach § 2 GewSchG

Diese Schutzanordnungen müssen auf dem Amtsgericht beantragt werden.

Stalking

Im Strafgesetzbuch ist das Thema Stalking als Nachstellung beschrieben:

Wenden Sie sich bei Fragen gern an uns!

Downloads

  Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren

  Prozesskostenhilfe - Antrag

  Prozesskostenhilfe - Merkblatt

  Beratungshilfe - Antrag

  Beratungshilfe - Merkblatt

  Beratung in leichter Sprache

Links

Sächsisches Polizeigesetz § 21 Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweisung

Gewaltschutzgesetz

Stalking-Paragraph § 238 StGB

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